Am 1. Juni 2017 hat die Regierung der Volksrepublik China das sogenannte Cybersecurity-Gesetz (CSG) aktiviert, das immer noch viele Datenschutzbeauftragte verunsichert. Für ein besseres Verständnis, wie sich die darin verankerten Regelungen auf in China operierenden Firmen auswirken können, habe ich es mir ein wenig genauer angesehen.
Das CSG wurde vor allem wegen möglichst hoher Datenschutz-Sicherheitsstandard verabschiedet. Und es geht ein gutes Stück weiter als die Datenschutzgrundverordnung. Denn im Gegensatz zur DSGVO, die das Verarbeiten von Daten auch außerhalb des europäischen Hoheitsgebietes vorsieht, schreibt das Cybersecurity-Gesetz eindeutig vor, dass die in China erhobenen und verarbeiteten Daten um jeden Preis in der Volksrepublik bleiben müssen.
An das Cybersecurity-Gesetz sollte man sich penibel halten!
Mit dem CSG sollen Hackerangriffe und Cyber-Terrorismus bekämpft und unterbunden werden. Daher sieht das Gesetz bei Verstößen drakonischen Strafen wie den Entzug der sogenannten Bei’an-Lizenz vor, was faktisch einem unternehmerischen Aus in China gleichkommt, da ohne diese Lizenz in der Volksrepublik keinerlei Geschäftsaktivitäten möglich sind.
Daraus ergeben zahlreiche Fragen wie zum Beispiel: Wer ist vom CSG tatsächlich betroffen? Auch an dieser Stelle hilft eine Blick in den Gesetzestext: Das Gesetz kommt für alle Firmen zur Anwendung, die im elektronischen Geschäftsverkehr in China aktiv sind. Die Rede ist also von Onlineshop-Betreibern und Anbietern von Netzwerk- und Critical Information-Infrastrukturen. Das sind zum Beispiel das Rechenzentrum einer Bank, eine medizinische Einrichtung, etc. Es geht also stets um sensible und unternehmenskritische Daten und deren Erfassung, Verarbeitung und Speicherung.
Cloud-Services in China unterliegen höchsten Anforderungen
Ein weitere Rolle in diesem Szenario spielt die große Entfernung Chinas zu Europa und den damit verbundenen hohen Latenzzeiten. Außerdem sorgt die „Große Firewall“ der chinesischen Regierung oft dafür, dass Daten die Volksrepublik gar nicht verlassen oder erreichen können. In beiden Fällen behelfen sich viele Firmen mit „gespiegelten“ Inhalten, die sich innerhalb der chinesischen Grenzen befinden. Oft handelt es sich dabei um cloud-basierte Datenserver, die akzeptable Ladezeiten und das Umgehen der chinesischen Firewall ermöglichen.
Und genau daraus ergibt sich ein nicht zu unterschätzendes Dilemma: Wie kombiniert man in geeigneter Art und Weise die technischen und datenschutzrelevanten Herausforderungen, die sich aus dem CSG ergeben?
Das „Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz“ im CSG-Kontext
Neben der Volksrepublik China verschärft auch die Schweiz seinen Datenschutz in erheblichem Maße. So wird gerade das „Bundesgesetz über den Datenschutz“ (DSG) an die aktuellen Veränderungen angepasst. Dies ist unter anderem der europäischen Datenschutzgrundverordnung geschuldet, an welche die Schweiz ja nicht gebunden ist. So wird der Schweizer Gesetzgeber das DSG an die DSGVO anpassen, ohne die speziellen Anforderungen der Schweiz zu vernachlässigen. Namentlich sind das die Forderungen nach einem Datenschutzverantwortlichen mit Hauptsitz in der Schweiz und eine bevorzugte Datenerhebung und -verarbeitung in der Schweiz.
Verschlüsseln von Cloud-Daten = CSG- und DSG-konform
Will man also als Unternehmer sicher stellen, die Daten CSG- und DSG-konform zu verarbeiten und zu speichern, kommt man um das Verschlüsseln seiner Cloud-Daten nicht herum. Denn die VR China und die Schweiz fordern einen sachgemäßen Umgang mit personenbezogenen und unternehmenskritischen Daten, die sich vor allem auf Cloud-Infrastrukturen befinden.
Damit ist eine Verschlüsselung vonnöten, die Cloud-Daten auf spezielle Art und Weise unleserlich macht. Dazu gehört ein Verschlüsselungsverfahren, das die Daten VOR dem Speichern auf dem Cloud-Server bestmöglich verschlüsselt. Und das außerdem sicherstellt, dass ausschließlich der Eigentümer der Daten über die notwendigen Schlüssel verfügt, da nur er dann Zugriff auf personenbezogene oder geschäftskritische Daten hat.
Das eperi Gateway erfüllt Data Residency-Auflagen
Damit sollte man als Sicherheitsbeauftragter auf ein Verschlüsselungsverfahren setzen, das die Daten verschlüsselt, bevor sie auf dem Cloud-Server landen. Und das obendrein sicherstellt, dass die originären Daten die IT-Landschaft nicht verlassen, um geltendes Recht einzuhalten, wie es das Cybersecurity-Gesetz der chinesischen Regierung vorsieht.
Das eperi Gateway und die damit in Verbindungen stehenden eperi Cloud Data Protection Lösungen stellen genau diese Forderungen sicher. Damit lassen sich Data Residency-Anforderungen erfüllen, da sensible Daten verschlüsselt werden, sodass diese nachweislich innerhalb eines vorgesehenen Rechtsraumes verbleiben und nur als verschlüsselte, unlesbare Daten diesen Raum verlassen.
Disclaimer: Dieser Beitrag basiert auf diesem verlinkten Blogartikel, den ich für meinen Kunden eperi verfasst habe.