Workshop: Internetzugang für Kinder richtig einschränken (Fritzbox 7430)

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Ja, ich habe drei Kinder im smartphone-fähigen Alter. Und das ist nicht immer so einfach. Denn oft prallen zwei Welten aufeinander: Auf der einen Seite Vater und/oder Mutter, die nicht wollen, dass die Kids den ganzen Tag am tragbaren Entertainment-Gerät hängen. Und auf der anderen Seite die lieben Teenager, die das sehr gerne wollen. Eine echtes Dilemma also.

Fritzbox und Co. ermöglichen eingeschränktes Internetvergnügen

Wie gut, dass WLAN-Router wie meine Fritzbox 7430 spezielle Funktionen aufweisen, um diesem Dilemma halbwegs vernünftig begegnen zu können. Zwar zum Groll der Kids, aber damit muss man als sorgsamer Elternteil einfach leben. Für eine sinnvolle Begrenzung der Internetnutzung seitens der eigenen Kinder gibt es diverse Möglichkeiten.

Lesetipp: Warum die Fritzbox ein massentauglicher WLAN-Router ist

Hinweis: Die hier gezeigten Beispiele gelten für eine Fritzbox 7430 mit der Softwareversion FritzOS 06.83. Bei anderen AVM-Modellen oder Routern anderer Hersteller weichen Einrichtung und Begriffe teilweise von den folgenden ab. Das bedeutet Gleichzeitig, dass lediglich WLAN-basierte Zugriff per Smartphone & Co. limitiert werden können. Für den Zugang per Handy via LTE & Co. sind andere Lösungen vonnöten, die hier allerdings nicht beschrieben werden.

Unter der Rubrik „Internet“, „Filter“ kann man bestimme Zugangsprofile definieren, die etwas darüber aussagen, welche Anwender unter welchen Voraussetzungen das Internet nutzen dürfen. Das reicht von „unbeschränkt“ (was für Kinder eher untauglich ist) bis gesperrt (was allerhöchstens ein Ultima Ratio sein sollte). Dazwischen findet man noch „Gast“, „Standard“ und „Kinder“.

Eigene Profile helfen, die Kinderschar differenzierter zu behandeln

Ein Zugangsprofil „Kinder“ mag für einige Fälle ausreichend sein, wenn man allerdings mehrere Kinder hat, die ja meistens unterschiedlich alt sind, bietet sich das Erstellen eigener Profile an, was innerhalb der Sektion „Zugangsprofile“ möglich ist. So kann man für jedes Kinds genau festlegen, wie lange es im Internet unterwegs sein und auf welchen Seiten es stöbern darf.

Zeiten und/oder Webseiten einschränken – das ist hier die Frage

Damit komme ich zu den verschiedenen Möglichkeiten, die bei der Beschränkung mittels Fritzbox zur Verfügung stehen. Zum einen lässt sich festlegen, zu welchen Zeiten und an welchen Tagen das Internet genutzt werden darf – oder auch nicht. Ich bevorzuge den positiven Ansatz, lege also genaue Surfzeiten fest. Im Falle von Paul gebe ich die Abendstunden frei und am Wochenende etwas mehr Zeit.

Fritzbox 7430 - Internetzeiten festlegen

Man kann aber auch ein bestimmtes Zeitkontingent definieren, das das Kind selbst verwaltet. Sobald das vereinbarte Zeitvolumen erschöpft ist, erschöpft sich auch der Internetzugang. Sprich: er ist dann gesperrt.

Die BPjM hilft bei der Beschränkung erlaubter Webseiten

Schön ist auch die Möglichkeit, mithilfe von Filtern bestimmte Internetseiten vom Besuch des Kindes auszuschließen. Dass es sich um kein ganz triviales Thema handelt, ist mir durchaus bewusst. Allerdings werden eher unkundige Eltern dabei von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien unterstützt, die mithilfe des BPjM-Moduls bekannte Webseiten und Internetangebote sperrt. Damit gelangen die Kinder erst gar nicht auf entsprechende Seiten.

Darüber hinaus gibt es zwei Verfahren, die für das Filtern kinder(un)tauglicher Inhalte infrage kommen: Whitelisting und Blacklisting. Eine sogenannte Whitelist führt all diejenigen Seiten auf, die ein Kind bedenkenlos besuchen darf, bei einer Blacklist hingegen ist es genau umgekehrt. Hier werden alle als bedenklich eingestuften Webseiten blockiert.

Fritzbox 7430 - Internetseiten-Filter festlegen

Whitelisting für jüngere, Blacklisting für ältere Kinder

Für einen eher ungetrübten Surfspaß der Kinder würde ich mich eher für das Blacklist-Verfahren entscheiden, da hier mehr erlaubt als verboten ist. Das hängt aber vor allem mit dem Alter der Kinder zusammen: Meine Kids sind 13, fast 14. Denen muss ich keine Webseiten vorgeben, die sie zu besuchen haben. Bei 6-/7-Jährigen sieht das schon wieder ganz anders aus. Und meinem 17-Jährigen muss ich eher gar keine Surfvorschriften mehr machen.

Hinweis: Die White- und Blacklisten lassen sich bei der Fritzbox im Bereich „Internet“, „Filter“, „Listen“ anlegen und mit den entsprechenden Webseiten-URLs füllen.

Wem das alles nicht weit genug geht, der kann auch komplette Netzwerk-/Internetanwendungen sperren. Dazu gehören Dienste wie eMule, BitTorrent, etc. Oder man legt einfach fest, dass der Rechner/das Smartphone des Kindes nur zum Mailen und Surfen genutzt werden darf. Dann hat man sich aller Dienste mit einem Schlag entledigt.

Zugangsprofil und Kind miteinander verbinden

Sobald man ein Zugangsprofile angelegt hat und mit diesem zufrieden ist, muss man es natürlich dem betreffenden Kind respektive seinem Smartphone oder Computer zuweisen. Dies erfolgt über die Sektion „Internet“, „Filter“, und dort über den Reiter „Kindersicherung“. Hier wählt man das passende Gerät aus und weist diesem das zuvor erstellte Profil zu. Und schon hat man die Kontrolle über das Internetverhalten seines Kindes erlangt.

Fritzbox 7430 - Zugangsprofil Kind zuweisen

Tipp: Über den Bereich „Heimnetz“, „Heimnetzübersicht“ sollte man festlegen, dass das Smartphone oder der Computer des Kindes immer dieselbe IP-Adresse zugewiesen bekommt. Das erleichtert die Verwaltung des Geräts.

Fritzbox 7430 - Immer dieselbe IP-Adresse zuweisen